Gemäß dem Testament von Graf Sámuel Teleki sind Einschreibung und Grundservice der Bibliothek kostenlos. Die Bücher der Bibliothek dürfen aber nicht nach Hause entliehen werden, sondern können vor Ort studiert werden. Qualifizierte Bibliothekare helfen bei der Benützung der Kataloge und der Suche nach Fachliteratur.
Jeder rumänische oder anderweitige Staatsangehöriger kann Leser der Bibliothek sein, wenn er über einen gültigen Ausweis oder Pass verfügt. Es ist nicht notwendig, eine Empfehlung vorzuweisen, aber die speziell geschützten Dokumente dürfen nur mit Genehmigung des Abteilungsleiters studiert werden. Die Dienstleistungen der Bibliothek können nur von im jeweiligen Kalenderjahr eingeschriebenen Lesern benutzt werden. Diese müssen die Regeln der Bibliothek einhalten.
Das Kopieren, Scannen, Fotografieren oder Drucken von Dokumenten ist auf Wunsch möglich. Es darf die eigene Digitalkamera benutzt werden. Das Kopieren besonders wertvoller oder geschützter Manuskripte und Dokumente, die vor 1800 erschienen sind, von Büchern oder Zeitschriften, Handbüchern (Lexika, Enzyklopädien, Wörterbücher) ist nur mit Genehmigung des Abteilungsleiters und des für die Bestanderhaltung zuständigen Bibliothekars möglich. Der komplette Text der urheberrechtlich geschützten Bücher darf nicht kopiert werden.
An Werktagen nach 14 Uhr und an Samstagen werden keine Bücher aus den Magazinbeständen ausgegeben. Gewünschte Bücher müssen im Voraus bestellt werden. Gewisse Bestellungen können erst am folgenden Tag ausgeführt werden. Die Bestände der Handbibliothek stehen jederzeit zur Verfügung. Für die im Lesesaal benutzten Dokumente (also auch für die Bücher der Handbibliothek) besteht die Pflicht, einen Bestellschein auszufüllen und dem Bibliothekar abzugeben. Auch kann um die Bereitstellung gewünschter Bücher telefonisch oder per E-Mail ersucht werden.
In den Lesesaal können folgende Gegenstände mitgenommen werden: Papier, Schreibzeug, Laptop, Lupe. Mitgebrachte Bücher und Zeitschriften sind unaufgefordert dem Bibliothekar vorzuweisen.
Siehe auch: Tabula Legum Bibliothecariarum Kapitel VIII-IX.